Pflichten des Kunden
12.1. Der Kunde ist verpflichtet, Informationen, Daten- bzw. Bildmaterial rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Sämtliche Arbeitsunterlagen, die auf diese Weise vom Kunden zur Verfügung gestellt wurden, werden von der Agentur pfleglich behandelt, vor dem Zugriff Dritter geschützt, nur zur Erarbeitung des jeweiligen Auftrages genutzt und nach Beendigung des Auftrages an den Kunden zurückgegeben. Für die Rücksendung gelten die Regelungen aus Ziffer 9 dieser Geschäftsbedingungen.Im Rahmen einer Websiteerstellung oder sonstigen Internet-Anwendung hat der Kunde die in die Website bzw. Anwendung einzubindenden Inhalte (Bild-, Ton-, Daten- oder ähnliche Materialien sowie Logos) rechtzeitig in gängigen Formaten zur Verfügung zu stellen. Zu einer Überprüfung, ob sich die vom Kunden zur Verfügung gestellten Inhalte für die mit der Website verfolgten Zwecke eignen, ist die Agentur nicht verpflichtet. In offenkundigen Fällen jedoch ist die Agentur verpflichtet, auf Mängel des zur Verfügung gestellten Materials hinzuweisen. Ist eine Konvertierung des vom Kunden überlassenen Materials in ein gängiges Format erforderlich, so übernimmt der Auftraggeber die hierfür anfallenden Kosten.
12.2. Der Kunde ist verpflichtet, Konzeptentwürfe, Vorschläge, Designvorlagen, Logoentwürfe unverzüglich nach Erhalt, spätestens binnen drei Werktagen zu überprüfen und freizugeben. Derartige Freigaben sind sodann verbindliche Ausgangsbasis für die weitere Leistungserbringung durch die Agentur. Korrekturabzüge sind vom Kunden auf Satz und sonstige Fehler zu überprüfen und als druckreif erklärt zurückzugeben. Die Agentur haftet nicht für durch den Kunden übersehene Fehler. Soweit ein Korrekturabzug auf Kundenwunsch unterbleibt, haftet die Agentur nicht für Fehler, die auf dem Korrekturabzug hätten festgestellt werden können.
Unterbleibt die unverzügliche Überprüfung oder Mängelanzeige, gilt die Lieferung als genehmigt.
12.3. Der Kunde ist verpflichtet, der Agentur einen kompetenten Ansprechpartner zu benennen, der der Agentur für Informationen und Fragen während der üblichen Arbeitszeit zur Verfügung steht. Sollten Entscheidungen zur Fortführung des Projektes notwendig werden, ist dieser Ansprechpartner berechtigt, die erforderlichen Erklärungen abzugeben.
12.4. Der Kunde ist selbst für die Einrichtung und Aufrechterhaltung seiner IT-Infrastruktur und eines etwaigen Host-Providing für Webseiten verantwortlich. Die Agentur übernimmt insoweit niemals die Systemverantwortung. Diese obliegt stets dem jeweils als Fremddienstleister tätig werdenden Vertragspartner des Auftraggebers. Die Agentur ist demzufolge nicht für die Einstellung der Website in das World Wide Web und für die Abrufbarkeit der Website über das Internet verantwortlich. Die Agentur ist darüber hinaus nicht zur Beschaffung einer Internet-Domain verpflichtet. Auch die Verschaffung des Zugangs zum Internet (Access-Providing) gehört nicht zu den Leistungspflichten von der Agentur. Die Agentur tritt allerdings bereits bei Vertragsschluss sämtliche insoweit bestehenden Ansprüche aus dem Subunternehmervertrag gegen den entsprechenden Fremddienstleister an den Auftraggeber im Voraus ab. Der Auftraggeber nimmt die Abtretung an.
12.5. Kommt der Kunde einer für die Projektfortführung notwendigen Mitwirkungspflicht auch nach angemessener Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung nicht nach, ist die Agentur berechtigt, einen nicht nur auf einmaligen Leistungsaustausch ausgerichteten Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Im Falle der Kündigung ist die Agentur weiter berechtigt, die gesamten bis dahin angefallenen Arbeiten nach Aufwand gemäß der zwischen den Parteien vereinbarten Vergütung bzw. nach ihrer gültigen Preisliste zzgl. Fremdkosten abzurechnen.
12.6. Der Kunde ist nicht berechtigt, im Rahmen eines erteilten Auftrages weitere, damit zusammenhängende Aufträge ohne vorherige Zustimmung der Agentur an Dritte zu vergeben.